Freiwillige Feuerwehr Eisingen
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Feuerlöscher sollten alle 2 Jahre vom Fachhändler überprüft werden, um die Funktionsfähigkeit gewährleisten zu können.

Richtiges Verhalten bei Gasgeruch

Was ist eigentlich Erdgas?

Gas Warnhinweis (Symbol)Erdgas ist farblos, ungiftig und von Natur aus geruchlos. Es wird jedoch ein Stoff beigemischt (Odorierung), der dem Erdgas einen auffälligen Warngeruch verleiht – ähnlich dem Geruch fauler Eier.
Dadurch werden schon geringste Undichtheiten von Gasinstallationen wahrgenommen – lange bevor die untere Zündgrenze erreicht wird. Erdgas ist leichter als Luft und besteht überwiegend aus Methan und geringen Anteilen höherer Kohlenwasserstoffe. Der Zündbereich liegt zwischen 4 und 16 Vol.-% im Gemisch mit Luft, die Zündtemperatur bei etwa 600° C.

Was ist bei Gasaustritt zu tun?

Die Feuerwehr und das Gasversorgungsunternehmen sind umgehend zu verständigen. Die erforderlichen Maßnahmen richten sich danach, ob Gas im Freien oder in Gebäuden, brennend oder nicht brennend, austritt. Die Reihenfolge der Maßnahmen ergibt sich aus der jeweiligen Situation.

Bei Gasaustritt im Freien – nicht brennend

  • Alle Zündquellen vermeiden: Motoren abstellen, elektrische Schaltvorgänge unterbinden, absolutes Rauchverbot.
  • Elektrogeräte nur in exgeschützter Ausführung verwenden (Lampen, Funkgeräte, Funkmeldegeräte usw).
  • Gefahrengebiet weiträumig absperren, auch für den öffentlichen Verkehr. Hierbei Windrichtung beachten falls möglich.
  • Gasaustritt eindämmen oder unterbinden (Rohr provisorisch verstopfen, abquetschen, abknicken, unter Umständen Sand oder Aushub in Baugrube schütten).
  • „Gasnester“ beachten, die sich in Räumen, aber vor allem in Schächten, Kanälen und Nachbargebäuden bilden können.
  • Nach Möglichkeit verhindern, dass Gas in Räume einströmen kann (Fenster schließen, Markisen einrollen).

Bei Gasaustritt im Freien – brennend

  • Weiträumig absperren. Hierbei Windrichtung beachten. Gefährdete Objekte nass halten. Nicht löschen!
  • Ausnahme: Wenn zur Rettung von Menschenleben notwendig. In diesem Fall alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Rückzündungen ergreifen.

Bei Gasaustritt in Gebäuden – nicht brennend

  • Wenn vorhanden, Absperreinrichtung vor dem Gebäude schließen Hauptabsperreinrichtung schließen. Das Schließen eines Zählerhahns ist nur dann ausreichend, wenn eindeutig ist, dass das Gas nur in der diesem Zähler nachgeschalteten Installation austritt.
  • Alle möglichen Flammen löschen, kein Feuerzeug oder Streichholz entzünden, absolutes Rauchverbot.
  • Für gute Durchlüftung sorgen, Fenster und Türen öffnen
    Elektrogeräte nur in Exgeschützter Ausführung verwenden (Lampen, Funkgeräte, Funkmeldegeräte usw.) Zündquellen vermeiden.
  • Keine elektrischen Schalter betätigen z. B. Türklingeln (evtl. Posten zur Bewachung der Haustür in sicherer Entfernung aufstellen).
  • Keinen elektrischen Stecker ziehen. Telefon im Gefahrenbereich nicht benutzen.
  • Wenn möglich, Gebäude von der Stromversorgung trennen, jedoch nur dann, wenn die entsprechende Abschaltmöglichkeit eindeutig außerhalb des Gefahrenbereiches liegt.
  • „Gasnester“ beachten, die sich in Räumen, auch in Nachbarräumen, aber vor allem in Schächten und Kanälen bilden können.
  • Bei starkem Gasgeruch oder Strömungsgeräuschen muss das betroffene Gebäude geräumt werden.

Gebäude dürfen nur zu Rettungsmaßnahmen unter Beachtung der Gaskonzentration betreten werden.

Bei Gasaustritt in Gebäuden – brennend

  • Nicht löschen! Ausnahme: Wenn zur Rettung von Menschenleben notwendig. In diesem Fall alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Rückzündungen ergreifen.
  • Wenn vorhanden, Absperreinrichtung vor dem Gebäude schließen Hauptabsperreinrichtung schließen. Das Schließen eines Zählerhahns ist nur dann ausreichend, wenn eindeutig ist, dass das Gas nur in der diesem Zähler nachgeschalteten Installation austritt.
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